Neue Medizinische Klinik Schnarrenberg
Mit dem Bebauungsplan „Neue Medizinische Klinik Schnarrenberg“ werden die rechtlichen Voraussetzungen für die geordnete und zielgerichtete bauliche Weiterentwicklung des Universitätsklinikums am Standort Schnarrenberg geschaffen und eine langfristig leistungsfähige medizinische Versorgung gesichert.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften in Kraft getreten.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Universitätskliniken Berg" mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 14. Mai 2020 vom Gemeinderat der Universitätsstadt gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit dem 24. Juli 2020 abgeschlossen.
Aufgrund des sehr langen Neuordnungs- und Entwicklungszeitraums des Plangebiets ist eine Aufteilung und Fortführung des Verfahrens zum Bebauungsplan „Universitätsklinikum Berg“ in Teilbebauungsplänen erforderlich. Der Bebauungsplan „Neue Medizinische Klinik Schnarrenberg“ wird als solcher Teilbebauungsplan weitergeführt.
2. Veröffentlichung im Internet mit zusätzlicher öffentlicher Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 16. Oktober 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Medizinische Klinik Schnarrenberg“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung ist seit dem 2. Dezember 2025 abgeschlossen.
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 den Bebauungsplan „Neue Medizinische Klinik Schnarrenberg" und die örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 17. Dezember 2025, beschlossen.
4. Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Neue Medizinische Klinik Schnarrenberg" ist zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften mit Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt vom 11. Februar 2026 in Kraft getreten.