Förderprogramm Sanierungsprämie
Energetische Sanierungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Gebäudebestands. Durch Maßnahmen wie eine verbesserte Wärmedämmung, den Einsatz effizienter Heizsysteme und die Nutzung erneuerbarer Energien wird der Verbrauch fossiler Energieträger verringert, was einen direkten Beitrag zum Klimaschutz darstellt. Gleichzeitig erhöhen Sanierungen den Wohnkomfort und sichern den langfristigen Werterhalt von Immobilien.
Dabei ist eine neutrale, qualifizierte Energieberatung ein entscheidender erster Schritt, wenn ein Haus saniert werden soll. Die Beratung zeigt nicht nur, wo im Gebäude die größten Energieverluste entstehen, sondern auch, welche Maßnahmen technisch sinnvoll und wirtschaftlich besonders lohnend sind. Durch eine fundierte Analyse lässt sich ein klarer Sanierungsfahrplan entwickeln. Für den ersten Schritt hat sich dabei die vom Bund geförderte Energieberatung für Wohngebäude etabliert, an deren Ende der „individuelle Sanierungsfahrplan „(iSFP) steht.
Vor diesem Hintergrund fördert die Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz der Universitätsstadt Tübingen gezielt energetische Sanierungsmaßnahmen, die auf einer neutralen, qualifizierten Energieberatung (nach BAFA oder KfW) und einem Sanierungsfahrplan aufbauen. Damit werden Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Umsetzung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen unterstützt und die kommunalen Klimaziele befördert.
Die Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mitte März 2026 möglich.