Anmeldung für einen Krippenplatz (bis 3 Jahre)
Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs gilt die Mitwirkungspflicht der Eltern. Konkret bedeutet dies, dass das Kind von seinen Eltern rechtzeitig für den Krippenplatz angemeldet werden muss. Die Anmeldung der Betreuungswünsche erfolgt für alle Tübinger Einrichtungen ausschließlich über das Elternportal.
Die Zuteilungen der Plätze finden im Rahmen einer trägerübergreifenden Hauptvergaberunde statt. Anmeldefrist ist jährlich der 31. Januar. Die Fristen werden jährlich neu bekannt gegeben.
Die Anmeldung muss mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin erfolgen, um den Anspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen zu können. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz wird auch durch einen Platz in der Kindertagespflege erfüllt.
Das Kindergartenjahr geht von Anfang September bis Ende August des Folgejahres. Nach Möglichkeit werden auch außerhalb der Hauptvergabe Plätze zugeteilt.
Es können bis zu 8 Einrichtungswünsche benannt werden. Es wird dringend empfohlen, mindestens 4 mögliche Einrichtungen auszuwählen, da sonst ein erhöhtes Risiko besteht, keinen Platz zu erhalten.
Die Anmeldung noch ungeborener Kinder ist nicht möglich.
Mein Kind wird 1 Jahr alt – was muss ich tun?
Wer? | Situation | Folge |
Alle Kinder, die von Januar bis Dezember 2026 drei Jahre alt werden. | A. Fristgerechte Anmeldung für Hauptvergabe 2026 über das Elternportal | C. Teilnahme an der Hauptvergabe 2026 |
Kind wird Januar/Februar 2027 drei Jahre alt | Anmeldung an Hauptvergabe 2026 möglich, nicht verpflichtend. A. Fristgerechte Anmeldung für Hauptvergabe 2026 über das Elternportal D. Keine fristgerechte Anmeldung für Hauptvergabe 2026 E. Kind hat bereits einen Krippenplatz | D. Teilnahme an Hauptvergabe 2026 E. Keine Teilnahme an der Hauptvergabe 2026. Bei Anmeldung 6 Monate vor dem 3. Geburtstag und bestehendem Rechtsanspruch kann das Kind eventuell im laufenden Kindergartenjahr versorgt werden, wenn ein Platz verfügbar ist. F. Über den Verbleib auf dem Krippenplatz entscheidet der Träger der Einrichtung. Bei Einrichtungen in freier Trägerschaft ist die Entscheidung über den Verbleib beim Träger zu erfragen. Für die städtischen Einrichtungen s. unter 1.c |
Kind wird von März bis August 2027 drei Jahre alt | C. Kind hat bereits einen Krippenplatz D. Kind hat noch keinen Krippenplatz | C. Über den Verbleib auf dem Krippenplatz entscheidet der Träger der Einrichtung. Bei Einrichtungen in freier Trägerschaft ist die Entscheidung über den Verbleib beim Träger zu erfragen. Für die städtischen Einrichtungen s. unter 1.c D. Keine Teilnahme an der Hauptvergabe 2026 möglich. Bei Anmeldung 6 Monate vor dem 3. Geburtstag und bestehendem Rechtsanspruch kann das Kind eventuell im laufenden Kindergartenjahr versorgt werden, wenn ein Platz verfügbar ist. Ansonsten wird die Anmeldung automatisch in die Hauptvergabe 2027 übernommen. |
Besonderheiten
Wunscheintritt nach März 2027 | Keine Teilnahme an der Hauptvergaberunde 2026 | |
Wechselwunsch Ü3 nach Ü3 | Fristgerechte Anmeldung über das Elternportal | Teilnahme Hauptvergabe 2026 |
Kind wird bereits in altersgemischter Gruppe betreut (AM = Kinder 1-6 Jahre) | Kind verbleibt ohne neue Anmeldung bis zum Schuleintritt in seiner Gruppe/Einrichtung. |