Förderung der Beseitigung von Graffiti
Der Prozess zur Beseitigung von Graffiti wird derzeit neu aufgesetzt. Bitte beachten Sie daher, dass der Fördertopf zur Beseitigung von Graffiti Ende des Jahres 2024 ausgelaufen ist. Eine kostenlose Entfernung von Graffiti durch den städtischen Maler ist im Geltungsbereich der Stadtbildsatzung weiterhin möglich.
Formulare und Merkblätter:
- Lageplan: Geltungsbereich der Stadtbildsatzung für Graffitientfernung
- Antrag zur Beseitigung von Graffiti durch die Universitätsstadt Tübingen
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
N.N.
E-Mail
graffitibeseitigung
tuebingen.de
tuebingen.de