Bei schlechtem Wetter

Die Schlosshofkonzerte sind Veranstaltungen unter freiem Himmel. Damit das Publikum die besondere Atmosphäre im Schlosshof erleben kann, ist die Universitätsstadt Tübingen bemüht, die Vorstellung auch bei Regen abzuhalten.

Bitte wählen Sie dem Wetter angemessene Kleidung und verzichten Sie auf Regenschirme, da diese die Sicht beeinträchtigen. Wenn eine Gefährdung des Publikums oder der Beteiligten zu erwarten ist, zum Beispiel durch Wetterextreme, kann die Veranstaltung räumlich und zeitlich verlegt, unterbrochen, abgebrochen oder abgesagt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Universitätsstadt Tübingen.

Bei einer räumlichen und zeitlichen Verlegung am selben Abend, bei einer Unterbrechung und einem Abbruch nach der Konzertpause besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und der damit verbundenen Servicegebühren.

Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Wettervorhersage verlegt werden muss, informiert die Stadtverwaltung am Veranstaltungstag ab 16 Uhr darüber auf der städtischen Internetseite, über die städtischen Social-Media-Kanäle, unter der Rufnummer 0171 274 81 85 (Bandansage; Anrufe zu Mobilfunknummern können abhängig vom jeweiligen Tarif kostenpflichtig sein) sowie auf Hinweistafeln am Schloss und an der Burgsteige.

Ersatzspielstätten bei Unwetter

Für einige Konzerte stehen Ersatzspielstätten zur Verfügung, der Veranstaltungsbeginn verschiebt sich bei Verlegung:

  • 29. Juli: Sudhaus, großer Saal – Beginn 20 Uhr
  • 30.  Juli: Stiftskirche – Beginn 19.30 Uhr
  • 1. August: Eberhardskirche – Beginn 20 Uhr

In den Ersatzspielstätten für die Veranstaltungen am 29. Juli und 1. August stehen weniger Sitzplätze als im Schlosshof zur Verfügung. Im Falle einer Verlegung garantieren Tickets mit dem Kennzeichen „Saal“ den Einlass in die Ersatzspielstätte. Diese Tickets werden zuerst verkauft. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, können nur noch Tickets ohne Einlassgarantie erworben werden. Diese werden im Falle einer Verlegung über die jeweilige Verkaufsstelle erstattet.

Für die Konzerte am 31. Juli und am 2. August stehen keine Ersatzspielstätten zur Verfügung. Im Falle einer Absage bzw. eines Abbruchs vor der Pause werden die Ticketpreise vom Ticketdienstleister zurückerstattet. Ticket- und Servicegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten sind von der Erstattung ausgeschlossen.