Modul B I : Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle + Bonus für nachwachsende Dämmstoffe
Voraussetzung für die Förderung
- Für das Wohngebäude wurde ein „individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)“ gemäß der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ erstellt.
- Der iSFP ist nicht älter als fünf Jahre.
- Die eingereichte Rechnung über die Sanierungsmaßnahme ist nicht älter als sechs Monate mit frühestem Rechnungsdatum 1. Januar 2026.
- Die ausgewählte(n) Einzelmaßnahme(n) für eine Sanierungsprämie sind/ist im iSFP empfohlen.
- Geplante oder erhaltene Fördermittel aus dem BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme) und städtischer Zuschuss übersteigen nicht 60 Prozent der Investitionskosten für die jeweilige Maßnahme.
- Im Falle einer Umsetzung der Sanierungsmaßnahme durch eine Mieterin bzw. einen Mieter muss die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeholt werden.
Förderhöhe
Die Förderung kann für mehrere der empfohlenen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan beantragt werden. Die maximale Fördersumme ist auf 2.000 Euro für Einfamilienhäuser (bis zu 2 Wohneinheiten; EFH) und 4.000 Euro für Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten, MFH) begrenzt.
Anträge mit einem Förderbetrag von weniger als 250 Euro sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze).
Maßnahme | Fördersatz | Max. Förderung |
|---|---|---|
Hauseingangstürtausch | 10 Prozent der Investitionskosten | 500 Euro |
Kellerdeckendämmung Einfamilienhaus EFH | 10 Prozent der Investitionskosten | 500 Euro |
Kellerdeckendämmung Mehrfamilienhaus MFH | 10 Prozent der Investitionskosten | 1.000 Euro |
Dämmung der oberen Geschossdecke EFH | 10 Prozent der Investitionskosten | 500 Euro |
Dämmung der oberen Geschossdecke MFH | 10 Prozent der Investitionskosten | 1.000 Euro |
Fassadendämmung EFH | 10 Prozent der Investitionskosten | 2.000 Euro |
Fassadendämmung MFH | 10 Prozent der Investitionskosten | 4.000 Euro |
Dachdämmung EFH | 10 Prozent der Investitionskosten | 2.000 Euro |
Dachdämmung MFH | 10 Prozent der Investitionskosten | 4.000 Euro |
Fenstertausch EFH | 10 Prozent der Investitionskosten | 1.500 Euro |
Fenstertausch MFH | 10 Prozent der Investitionskosten | 3.000 Euro |
Hydraulischer Abgleich EFH | pauschal 250 Euro | - |
Hydraulischer Abgleich MFH | zum Grundbetrag von 500 Euro für die ersten drei Wohneinheiten wird jede weitere Wohneinheit mit zusätzlich 250 Euro gefördert. | 2.000 Euro |
Bonus: Nachwachsende Dämmstoffe
Wird für die Sanierungsmaßnahme eine der unten aufgeführten nachwachsenden Rohstoffe als Dämmstoff verwendet, wird diese zusätzlich mit 10 Prozent der Materialkosten des Dämmstoffes gefördert. Die maximale Förderung beträgt 500 Euro für Einfamilienhäuser und 1.000 Euro für Mehrfamilienhäuser.
Nachwachsende Rohstoffe, aus denen die Dämmung bestehen darf, sind:
- Holzfaser, Holzspäne, Hobelspäne, Holzwolle
- Stroh
- Hanf
- Schafwolle
- Flachs
- See- und Wiesengras
- Zellulose, Zellulosefaser
- Jute
- Rohrkolbenschilf/ Schilfrohr
- Kork
- Perlit
Förderantragstellung
Die Antragstellung erfolgt online über dieses Formular Auszahlungsantrag Sanierungsprämie.
Dem Antragsformular sind folgende Nachweise beizulegen:
- Sanierungsfahrplan (nicht älter als fünf Jahre)
- Rechnung des Fachbetriebes über die Sanierungsmaßnahme(n) (nicht älter als sechs Monate; Ausstellungsdatum frühestens ab 1. Januar 2026)
- evt. Rechnung(en) über nachwachsende Dämmstoffe