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Modul A: Sanierung auf Effizienzhausstandard 40, 55, Denkmal oder Passivhausstandard + Bonus nachwachsende Dämmstoffe

Voraussetzung für die Förderung

  1. Es wurde für das Wohngebäude eine Komplettsanierung auf Effizienzhausstandard 40, 55, Denkmal (gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG“) oder auf den Passivhaustandard (gemäß Passivhaus Institut) durchgeführt.
  2. Der Förderantrag muss bis spätestens sechs Monate nach Ausstellung der Bestätigung der Effizienzhaussanierung gestellt werden.
  3. Geplante oder erhaltene Fördermittel aus dem BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude) und städtischer Zuschuss übersteigen nicht 60% der Investitionskosten für die jeweilige Maßnahme.

Förderhöhe

Die Komplettsanierung wird bei Einfamilienhäusern (EFH) bis 2 Wohneinheiten mit 2.500 Euro bezuschusst.

Für Mehrfamilienhäuser (MFH) ab drei abgeschlossenen, separaten Wohneinheiten wird zum Grundbetrag von 3.000 Euro jede weitere Wohneinheit mit zusätzlich 500 Euro gefördert. Die maximal förderfähige Summe beträgt 5.000 Euro.

Bonus: Nachwachsende Dämmstoffe

Wird im Rahmen der Komplettsanierung eine der unten aufgeführten nachwachsenden Rohstoffe als Dämmstoff verwendet, wird diese zusätzlich mit 10 Prozent der Materialkosten des Dämmstoffes gefördert. Die maximale Förderung beträgt 500 Euro für ein Einfamilienhaus und 1.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus.

Nachwachsende Rohstoffe, aus denen die Dämmung bestehen darf, sind:

  • Holzfaser, Holzspäne, Hobelspäne, Holzwolle
  • Stroh
  • Hanf
  • Schafwolle
  • Flachs
  • See- und Wiesengras
  • Zellulose, Zellulosefaser
  • Jute
  • Rohrkolbenschilf/ Schilfrohr
  • Kork
  • Perlit

Förderantragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über dieses Formular Auszahlungsantrag Sanierungsprämie.
Dem Antragsformular sind folgende Nachweise beizulegen:

  • Bestätigung der Effizienzhaussanierung oder das Passivhauszertifikat (nicht älter als sechs Monate)
  • evt. Rechnung(en) über nachwachsende Dämmstoffe
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