Vorbereitende Untersuchungen Altstadt 2026 - Umfrage zu möglichem Sanierungsgebiet
Während der Rahmenplanung Altstadt zeigte sich, wie dringend weiterführende Planungen und Untersuchungen in Teilbereichen der Altstadt sind. Der Gemeinderat beschloss hierfür im November 2025 eine Vorbereitende Untersuchung (VU) durchzuführen.
Vorbereitende Untersuchungen sind die Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes gemäß § 142 BauGB. Sie dienen dazu, städtebauliche Situationen zu prüfen und festzustellen, ob städtebauliche Missstände vorliegen und ob eine Sanierung notwendig und möglich ist. Gemäß § 141 Abs. 1 BauGB sind Vorbereitende Untersuchungen notwendig, „um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen“.
Sie sollen also den Sanierungs- und Veränderungsbedarf aufzeigen und schlagen Maßnahmen vor, um die Ziele der Rahmenplanung Altstadt umzusetzen und zu erreichen. Dabei werden städtebauliche Missstände aufgezeigt und Empfehlungen für die Durchführung einer Sanierung gegeben.
Wichtige Bausteine einer Vorbereitenden Untersuchung sind unter anderem die Analyse und Bewertung der baulichen und städtebaulichen Gegebenheiten sowie die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und Träger öffentlicher Belange. Darauf werden Maßnahmen zur Erreichung der Sanierungsziele formuliert und schließlich Empfehlungen zur Verfahrensauswahl und Abgrenzung eines förmlichen Sanierungsgebietes gegeben.
Wenn die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung vorliegen, entscheidet der Gemeinderat im Sommer / Herbst 2026 über die Ausweisung eines Sanierungsgebiets und die Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung. Dafür ist es wichtig, alle städtischen Projekte mit ihren finanziellen Bedarfen zu priorisieren. Ob ein Antrag gestellt werden soll, ist derzeit noch offen.
Weitere Informationen
Bürgerbeteiligung für die Altstadtsanierung: Infoveranstaltung am 27. April
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung für ein mögliches neues Sanierungsgebiet in der Altstadt lädt die Universitätsstadt Tübingen zu einer Informationsveranstaltung ein
am Montag, 27. April 2026, 18 Uhr,
im Technischen Rathaus, Brunnenstraße 3, Sitzungssaal im 4. Stock.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Nach einer Einführung zum aktuellen Stand des Rahmenplans Altstadt und zur Begriffsdefinition vorbereitende Untersuchung sowie Sanierungsgebiet stellen Stadtplanerin Barbara Landwehr und Charlotte Bernardini vom Architekturbüro Pesch Partner erste Zwischenergebnisse der bisherigen Beteiligung und der vorbereitenden Untersuchung vor. Im Anschluss informiert Matthias Henzler, Leiter der städtischen Fachabteilung Projektentwicklung, welches Verfahren zur städtebaulichen Sanierung womöglich angewendet wird und wie dieses abläuft. Im Anschluss ist Zeit für Fragen und Anregungen.
Auf Basis der Ergebnisse des Rahmenplans Altstadt vom Mai 2025 wird insbesondere der bauliche Bestand weiter analysiert, Sanierungsziele festgelegt und Maßnahmen vorgeschlagen. Ziel ist es, die Grundlage für eine mögliche Ausweisung eines Sanierungsgebiets mit Städtebauförderung zu schaffen. Eigentümerinnen und Eigentümer, Gewerbetreibende und Anwohnende wurden bereits einbezogen. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit informiert die Stadt nun frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Sanierung und möchte zur späteren Mitwirkung anregen.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung bilden die Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat, ob ein Sanierungsgebiet beschlossen und ein Antrag auf Städtebauförderung beim Land gestellt werden soll. Ein Sanierungsgebiet mit Städtebauförderung könnte sowohl private Modernisierungen als auch Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum finanziell unterstützen.