Wohnraum sozial vermieten
Wer bestehenden Wohnraum in Sozialwohnungen umwandelt, kann vom Land mehr als 100.000 Euro Zuschuss bekommen. Schon seit vielen Jahren gibt es ein entsprechendes Landesprogramm zur Förderung dieser so genannten „Belegungsbindungen“.
Voraussetzung
Wer sich als Vermieter verpflichtet, Wohnraum für einen bestimmten Zeitraum zu 20 bis 40 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermieten, kann die einmalige Prämie zu Beginn des Mietverhältnisses erhalten. Dabei gilt: Je länger die künftige Bindung und je höher der Abschlag auf die Miete, desto höher die Prämie. Die Miete darf in dem gebundenen Zeitraum immer nur so weit erhöht werden, dass der Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete gewahrt bleibt.
Die Wohnung kann von allen Haushalten mit passendem Wohnberechtigungsschein bezogen werden. 40 bis 45 Prozent der Tübinger Haushalte haben Anspruch auf eine Sozialwohnung. Dazu gehören viele Familien mit durchschnittlichem Einkommen, die aufgrund der hohen Mieten in Tübingen einen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Vermieter können ihre Mieter aus diesem Personenkreis auf dem Wohnungsmarkt frei wählen. Alternativ können die Vermieter der Stadt Belegungsrechte einräumen. Auf Wunsch ist die städtische Clearingstelle Wohnen bei der Auswahl von Miethaushalten gerne behilflich.
Die Förderung erfolgt als Einmalzahlung und kann völlig frei verwendet werden, zum Beispiel für anstehende Sanierungen oder Wohnraumteilungen. Wichtig ist, dass die Wohnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vermietet ist. Eine Antragstellung in einem laufenden Mietverhältnis ist in der Regel nicht zulässig (es sei denn, beim Miethaushalt ist eine plötzliche Verschlechterung der Einkommenssituation eingetreten – etwa wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit). Die Höhe der Förderung ist abhängig von Bindungsdauer und Mietabschlag. Die beispielhafte Berechnung bezieht sich jeweils auf einen Abschlag von 40 Prozent unterhalb der Vergleichsmiete.
- Bindungsdauer 10 Jahre
Förderung L-Bank: 424 Euro pro Quadratmeter (qm) - Bindungsdauer 15 Jahre
Förderung L-Bank: 576 Euro pro qm - Bindungsdauer 25 Jahre
Förderung L-Bank: 1.055 Euro pro qm - Bindungsdauer 30 Jahre
Förderung L-Bank: 1.267 Euro pro qm - Bindungsdauer 40 Jahre
Förderung L-Bank: 1.658 Euro pro qm
Beispielrechnung: Wenn Sie eine Dreizimmerwohnung mit 77 Quadratmeter für 30 Jahre vergünstigt vermieten (40 Prozent unterhalb der Vergleichsmiete), erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss des Landes in Höhe von 97.559 Euro.
Für die Wohnungsgrößen gelten folgende Grenzen:
| Anzahl der Wohnräume | Zulässige Größe |
| 1 Wohnraum | 23 - 47,25 Quadratmeter |
| 2 Wohnräume | 23 - 63 Quadratmeter |
| 3 Wohnräume | 42,75 - 78,75 Quadratmeter |
| 4 Wohnräume | 57 - 94,5 Quadratmeter |
| 5 Wohnräume | 71,25 - 110,25 Quadratmeter |
Ablauf:
Der Antrag für den Landeszuschuss muss bei der L-Bank gestellt werden. Die Antragstellung selbst ist nicht ganz trivial, Beratung und Hilfe gibt es deshalb bei den städtischen Wohnraumbeauftragten.
Zuständig:
Universitätsstadt Tübingen
Beauftragte für Wohnraum und barrierefreies Bauen
Hausadresse: Brunnenstraße 3
72074 Tübingen
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