Regelförderung für Musikvereine
Die Förderung für Musikvereine muss jährlich beantragt werden. Die Antragsfrist ist normalerweise jeweils der 28. bzw. 29. Februar des Vorjahres.
- für das Förderjahr 2028: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2027
- für das Förderjahr 2029: Abgabe bis spätestens 29. Februar 2028
- etc.
Ablauf:
Die Antragsfrist für das Förderjahr 2027 endete am 30. April 2026.
Das neue Antragsformular für das Förderjahr 2028 wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.
