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Regelförderung für Musikvereine

Die Förderung für Musikvereine muss jährlich beantragt werden. Die Antragsfrist ist normalerweise jeweils der 28. bzw. 29. Februar des Vorjahres. 

  • für das Förderjahr 2028: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2027
  • für das Förderjahr 2029: Abgabe bis spätestens 29. Februar 2028
  • etc.

Ablauf:

Die Antragsfrist für das Förderjahr 2027 endete am 30. April 2026.

Das neue Antragsformular für das Förderjahr 2028 wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht. 

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Christopher Blum
Telefon 07071 204-1538
E-Mail christopher.blum@tuebingen.de
Nadine Wagner
Telefon 07071 204-1541
E-Mail kultur@tuebingen.de