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Aufbau von Promotionsständen im öffentlichen Raum

Öffentlicher Raum ist nur begrenzt verfügbar. Deshalb gelten auch für den Aufbau von Promotionsständen bestimmte Regeln. Die Erlaubnis für gewerbliche Werbe- und Verkaufsaktionen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Altstadtgebiet“ werden nur an Anliegergeschäfte und deren Werbegemeinschaften sowie an Handels- und Gewerbevereine aus besonderem Anlass erteilt, wie beispielsweise Geschäftseröffnung, Geschäftsjubiläum, verkaufsoffene Sonntage, Straßenfeste, besonderer Beitrag zur Stadtbelebung und Attraktivitätssteigerung. Genehmigungen können außerdem für Verkäufe von Obst, Gemüse, Blumen, Trockenfrüchten, einzeln verpacktem Backwerk und Molkereiprodukten in offenen Marktständen erteilt werden. Darüber hinausgehende Verkaufsaktionen werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Altstadtgebiet“ nicht genehmigt.

Ablauf:

Den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Promotionsstand richten Sie bitte an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe.

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Universitätsstadt Tübingen.

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail gewerbe@tuebingen.de
Maida Huskic
Telefon 07071 204-1799
E-Mail maida.huskic@tuebingen.de
Patrick Friesch
Telefon 07071 204-2537
E-Mail patrick.friesch@tuebingen.de