Aufbau von Promotionsständen im öffentlichen Raum
Öffentlicher Raum ist nur begrenzt verfügbar. Deshalb gelten auch für den Aufbau von Promotionsständen bestimmte Regeln. Die Erlaubnis für gewerbliche Werbe- und Verkaufsaktionen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Altstadtgebiet“ werden nur an Anliegergeschäfte und deren Werbegemeinschaften sowie an Handels- und Gewerbevereine aus besonderem Anlass erteilt, wie beispielsweise Geschäftseröffnung, Geschäftsjubiläum, verkaufsoffene Sonntage, Straßenfeste, besonderer Beitrag zur Stadtbelebung und Attraktivitätssteigerung. Genehmigungen können außerdem für Verkäufe von Obst, Gemüse, Blumen, Trockenfrüchten, einzeln verpacktem Backwerk und Molkereiprodukten in offenen Marktständen erteilt werden. Darüber hinausgehende Verkaufsaktionen werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Altstadtgebiet“ nicht genehmigt.
Ablauf:
Den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Promotionsstand richten Sie bitte an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Promotionsstand
- Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Kosten:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Universitätsstadt Tübingen.
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
tuebingen.de