Werden PV-Anlagen auf Garagen oder Carports gefördert?
- Anlagen auf bestehenden Garagen oder Carports sind nur dann förderfähig, wenn das Hausdach bereits mit Modulen belegt wurde. Bitte nutzen Sie die Förderantragstellung Modul A: PV-Vollbelegung, Batteriespeicher + Norddach-Bonus
- Wer eine Überdachung über einer Abstellanlage mit einer Grundfläche von mindestens 25m² neu errichtet, kann einen Antrag auf Förderung in Modul D: PV-Anlagen auf Parkplatzflächen und Batteriespeicher stellen