Unterirdische Nutzung des Straßenraums
Bei privaten Bauvorhaben kann es erforderlich sein, Leitungen, Baugrubenumschließungen, Bohrpfähle und Injektionsanker im öffentlichen Straßenraum zu verlegen. Hierzu räumt die Fachabteilung Liegenschaften auf Antrag die entsprechenden Rechte ein, für die ein privatrechtliches Entgelt erhoben wird.
Ablauf:
Formlose Anfragen mit entsprechenden Lageplänen sind schriftlich an die Fachabteilung Liegenschaften zu richten.
Kosten:
- Für Leitungen, Kabel, Überspannungen, nicht begehbare Kanäle und Leerrohre jährlich 3 Euro je Meter und Anzahl, mindestens jedoch 15 Euro
- Für Kontrollschächte jährlich 15 Euro je Stück
- Für Injektionsanker einmalig 150 Euro je Stück
- Für Baugrubenumschließung und Bohrpfähle, die unterirdisch im Straßenraum verbleiben einmalig 60 Euro je Quadratmeter Straßenfläche
- Für den Abschluss eines Gestattungsvertrages einmalig 50 Euro Prüfungsentgelt
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Simone Hoch
Telefon
07071 204-1623
E-Mail
simone.hoch
tuebingen.de
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Zuständigkeit:
Sachgebietsleitung, Erbbaurechte/Reklamewesen
Ilva Schlottke-Kopf
Telefon
07071 204-1741
E-Mail
ilva.schlottke-kopf
tuebingen.de
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Zuständigkeit:
Erbbaurechtsverträge und Ausübung von Vorkaufsrechten im gesamten Stadtgebiet; Grundstücksgeschäfte, Gestattungen und Dienstbarkeiten in den Stadtteilen Lustnau, Südstadt, Nordstadt, Derendingen, Weststadt und Stadtmitte
Johannes Schleh
Telefon
07071 204-1323
E-Mail
johannes.schleh
tuebingen.de
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Zuständigkeit:
Fischereipachtangelegenheiten, Ausübung von Vorkaufsrechten im gesamten Stadtgebiet, Grundstücksgeschäfte, Gestattungen und Dienstbarkeiten in den Stadtteilen Bebenhausen, Bühl, Hirschau, Unterjesingen, Kilchberg, Weilheim und Pfrondorf
Aliihsan Cifci
Telefon
07071 204-1522
E-Mail
aliihsan.cifci
tuebingen.de
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Zuständigkeit:
Pacht-, Miet-, Gestattungsverträge für Grundstücke mit landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder gewerblicher Nutzung, Stellplatzmietverträge, Gestattungen auf unbebauten Grundstücken, Betreuung nicht verpachteter Flächen