Verpachtung von unbebauten Grundstücken
Die Universitätsstadt Tübingen vermarktet, vermietet, verpachtet und überlässt unbebaute Grundstücke an Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Verbände. Bei den Verpachtungen handelt es sich in der Hauptsache um Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen in Tübingen.
Ablauf:
Interessentinnen und Interessenten wenden sich mit ihrer Anfrage an die Fachabteilung Liegenschaften.
Kosten:
Pachtzinsen für gärtnerisch genutzte Grundstücke:
- Bis 300 m² 50 Euro pro Jahr (Mindestpacht)
- Darüber hinaus je angefangene 100 m² 15 Euro pro Jahr
- Bei Arrondierung von Hausgrundstücken wird die doppelte Pachtsumme erhoben.
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Simone Hoch
Telefon
07071 204-1623
E-Mail
simone.hoch
tuebingen.de
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Zuständigkeit:
Sachgebietsleitung, Erbbaurechte/Reklamewesen
Ilva Schlottke-Kopf
Telefon
07071 204-1741
E-Mail
ilva.schlottke-kopf
tuebingen.de
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Zuständigkeit:
Erbbaurechtsverträge und Ausübung von Vorkaufsrechten im gesamten Stadtgebiet; Grundstücksgeschäfte, Gestattungen und Dienstbarkeiten in den Stadtteilen Lustnau, Südstadt, Nordstadt, Derendingen, Weststadt und Stadtmitte
Johannes Schleh
Telefon
07071 204-1323
E-Mail
johannes.schleh
tuebingen.de
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Zuständigkeit:
Fischereipachtangelegenheiten, Ausübung von Vorkaufsrechten im gesamten Stadtgebiet, Grundstücksgeschäfte, Gestattungen und Dienstbarkeiten in den Stadtteilen Bebenhausen, Bühl, Hirschau, Unterjesingen, Kilchberg, Weilheim und Pfrondorf
Aliihsan Cifci
Telefon
07071 204-1522
E-Mail
aliihsan.cifci
tuebingen.de
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Zuständigkeit:
Pacht-, Miet-, Gestattungsverträge für Grundstücke mit landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder gewerblicher Nutzung, Stellplatzmietverträge, Gestattungen auf unbebauten Grundstücken, Betreuung nicht verpachteter Flächen