Spezielle Bestimmungen der Förderung
- Anträge können ausschließlich von Inhaber_innen einer gültigen KreisBonusCard (KBC) oder KBC-extra mit Hauptwohnsitz in der Universitätsstadt Tübingen gestellt werden.
- Das Lastenrad bzw. der Fahrradanhänger wurde nach dem 1. Juni 2026 gekauft.
- Das Lastenrad oder der Fahrradanhänger muss im Fahrradfachhandel mit Niederlassung in Baden-Württemberg gekauft werden.
- Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 bzw. bis zur Einstellung des Förderprogramms eingereicht werden.
- Es dürfen keine Fördergelder aus anderen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes für den Kauf des Lastenrades oder des Fahrradanhängers beansprucht werden.
- Eine Verbindung mit dem städtischen Förderprogramm „baby on board – nachhaltig mobil“ sowie mit dem „Förderprogramm E-Mobilität“ der Stadtwerke Tübingen ist möglich.
- Auf dem Lastenrad bzw. dem Fahrradanhänger muss ein „Tübingen macht blau“-Aufkleber (Größe circa 13 x 15 cm) angebracht werden. Der Aufkleber wird nach der Antragstellung verschickt oder kann vorab bei der Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz angefragt werden (Kontakt siehe unten).
- Pro Haushalt kann in einem Fünf-Jahres-Zeitraum maximal ein Lastenrad sowie maximal ein Fahrradanhänger gefördert werden.
- Die/der Empfänger_in der Fördermittel verpflichtet sich, das geförderte Lastenrad oder den Anhänger mindestens 36 Monate ab Kaufdatum selbst zu nutzen und betriebsbereit zu halten. Es darf innerhalb dieses Zeitraums nicht an den Händler zurückgegeben, weiterverkauft oder langfristig an Dritte verliehen werden.
- Nicht förderfähig sind Eigenbauten oder geleaste Räder und Anhänger sowie nicht im Fahrradfachhandel erworbene Gebrauchträder und -anhänger.
- Nicht förderfähig sind zudem Zubehörteile wie z. B. Planen, Taschen, lose Körbe, Fahrradschlösser.