Rückzahlungsverpflichtung
Der Förderbetrag ist vom Antragsteller oder von der Antragstellerin unverzüglich zurückzuzahlen, wenn er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. Der Förderbetrag ist ebenfalls zurückzuzahlen, wenn das geförderte Lastenrad, das Longtail-Rad bzw. der Fahrradanhänger innerhalb von 36 Monaten nach Kauf weiterverkauft wurde oder an den Händler zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet wird.