Hinweis: Dies ist eine archivierte Kopie der Seite www.tuebingen.de/tuebingen-macht-blau/33172/47814.html mit Stand vom 09.09.2026. Der Inhalt ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Zur Startseite des Webarchivs

Tübingen Universitätsstadt

Tübingen macht blau

  • Aktuelle Termine
  • Tübingen klimaneutral 2030
  • Strom
  • Gebäude
  • Mobilität
  • Abfall und Ressourcen
  • Förderung und Beratung
    • Beratungsangebote
    • Förderprogramme
      • baby on board
      • E-Bike und Pedelec
      • Elektromobilität
      • Erneuerbare Energien
      • Gebäudesanierung
      • Heizkesseltausch
      • Heizungspumpe
      • Lastenräder und Fahrradanhänger
      • Lüftungsanlagen
      • Photovoltaik und Batteriespeicher
      • Photovoltaik für Balkon (nur mit KBC)
      • Sanierungsprämie
      • Strom sparende Haushaltsgeräte
      • Stromtankgutscheine für Taxi-Unternehmer
      • Wärmepumpe
      • Weitere Programme der swt
  • Betrieblicher Klimaschutz
  • Klimatipps und Aktionen
  • Preise und Auszeichnungen
  • Kontakt
Lastenrad Bild: ©sylv1rob1 - stock.adobe.com
  • Translate into English

Rückzahlungsverpflichtung

Der Förderbetrag ist vom Antragsteller oder von der Antragstellerin unverzüglich zurückzuzahlen, wenn er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. Der Förderbetrag ist ebenfalls zurückzuzahlen, wenn das geförderte Lastenrad, das Longtail-Rad bzw. der Fahrradanhänger innerhalb von 36 Monaten nach Kauf weiterverkauft wurde oder an den Händler zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet wird.

Tübingen macht blau
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
Seitenanfang