Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung zu einem möglichen Sanierungsgebiet Altstadt
Während der Rahmenplanung Altstadt zeigte sich, wie dringend weiterführende Planungen und Untersuchungen in Teilbereichen der Altstadt sind. Der Gemeinderat beschloss hierfür im November 2025, eine Vorbereitende Untersuchung (VU) durchzuführen.
Vorbereitende Untersuchungen sind die Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes gemäß § 142 BauGB. Sie dienen dazu, städtebauliche Situationen zu prüfen und festzustellen, ob städtebauliche Missstände vorliegen und ob eine Sanierung notwendig und möglich ist. Gemäß § 141 Abs. 1 BauGB sind Vorbereitende Untersuchungen notwendig, „um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen“.
Sie sollen also den Sanierungs- und Veränderungsbedarf aufzeigen und schlagen Maßnahmen vor, um die Ziele der Rahmenplanung Altstadt umzusetzen und zu erreichen. Dabei werden städtebauliche Missstände aufgezeigt und Empfehlungen für die Durchführung einer Sanierung gegeben.
Wichtige Bausteine einer Vorbereitenden Untersuchung sind unter anderem die Analyse und Bewertung der baulichen und städtebaulichen Gegebenheiten sowie die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und Träger öffentlicher Belange. Darauf werden Maßnahmen zur Erreichung der Sanierungsziele formuliert und schließlich Empfehlungen zur Verfahrensauswahl und Abgrenzung eines förmlichen Sanierungsgebietes gegeben.
Der Abschlussbericht der sogenannten „Vorbereitenden Untersuchung Altstadt“ liegt nun vor. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, auf dieser Grundlage einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ zu stellen, um zusätzliche finanzielle Unterstützung für private und öffentliche Maßnahmen zu erhalten. Mit einer Entscheidung zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm kann im Frühjahr 2027 gerechnet werden.
Ziel der möglichen Ausweisung eines Sanierungsgebiets wäre es, die besonderen Qualitäten der historischen Altstadt zu erhalten und sie zugleich an die Anforderungen der kommenden Jahrzehnte anzupassen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Modernisierung des Gebäudebestands, die Stärkung der Wohn- und Erdgeschossfunktion, Klimaschutz und Klimaanpassung, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität der öffentlichen Räume sowie des Grüns in der Altstadt.