Umweltzone
Seit 1. Januar 2015 dürfen in Tübingen nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette fahren. Das Regierungspräsidium Tübingen hat in der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Gesundheitsschutz diese Erweiterung der Umweltzone festgelegt. Sie gilt
- für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Teilorte im Ammertal und Neckartal sowie Bebenhausen, Hagelloch und Pfrondorf
- für alle durch Tübingen verlaufenden Bundesstraßen
Das Fahrverbot soll die Luftschadstoffe im Gemeindegebiet reduzieren und die Luftqualität verbessern.
Übersichtsplan
Weitere Informationen
Umweltzonen und Ausnahmeregelungen
- Informationen zu Umweltzonen und Fahrverboten des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg
- Anträge auf Ausnahmengenehmigungen zur Einfahrt in Umweltzonen beim Landratsamt Tübingen