Plan zur Luftreinhaltung
Für die Ergreifung von Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte ist auf kommunaler Ebene das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Es hat gemeinsam mit den Städten Reutlingen und Tübingen bereits im Jahr 2005 einen ersten Luftreinhalte- und Aktionsplan erarbeitet, der über 20 Einzelmaßnahmen enthielt.
Die permanenten Messungen der LUBW an drei Messstationen in Tübingen zeigen jedoch trotz dieser Maßnahmen weiterhin Überschreitungen der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid und nur leichte Reduzierungen bei Feinstaub. Aus diesem Grund mussten eine erste und inzwischen sogar eine zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen erfolgen. Bei der ersten Fortschreibung ging es überwiegend um Geschwindigkeitsreduzierungen. Hauptmaßnahme der zweiten Fortschreibung ist die Erweiterung der Umweltzone Tübingen auf das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile und der Durchgangsstrassen B27 und B28.
Zum Herunterladen
- Luftreinhalte- und Aktionsplan für den Regierungsbezirk Tübingen (2005)
- Anlagen zum Luftreinhalte- und Aktionsplan (2005): Grenzwerte, Überschreitungen, Maßnahmen
- Erste Fortschreibung des Luftreinhalte - und Aktionsplans für den Regierungsbezirk Tübingen (2012)
- Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Tübingen (2014)