Rechtliche Grundlagen
Das Europäische Parlament hat 2002 mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ein Konzept vorgelegt, um die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu mindern. Auf Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne erstellt. Sie haben das Ziel, „den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist“.
Die Europäische Richtlinie wurde über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47 a-f) und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. Bundes-Immissionsschutzverordnung, BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt. Nach der 34. BImSchV werden Lärmwerte ausgehend von Straßen und Schienen berechnet und kartiert. Auf dieser Grundlage entwickeln die Beteiligten Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms in der Umgebung der Quellen.