Vergaberichtlinien
Für die Vergabe der Kinderbetreuungsplätze – insbesondere im Rahmen der jährlichen Hauptvergaberunde – haben sich alle Träger von Tübinger Kindertageseinrichtungen auf die Einhaltung verbindlicher Kriterien und einer einheitlichen Vorgehensweise geeinigt. Diese sind:
- Alle Träger verpflichten sich auf Einhaltung der gemeinsamen Vergabefristen.
- Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die über die ZAK getätigt worden sind. Deadline für die Hauptvergaberunde der Plätze zum neuen Kindergartenjahr ist der 28. Februar.
- Es werden nur Anmeldungen von Kindern berücksichtigt, für die für den fraglichen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht. Für Kinder unter einem Jahr und für Plätze im Erweiterten Angebot besteht kein bedingungsloser Anspruch. Hier muss von den Eltern der Bedarf nachgewiesen werden.
- Jeder Träger berücksichtigt zuerst Anmeldungen mit 1. Priorität
- Können nicht alle Familien mit Erstwunsch ein Platzangebot in der Einrichtung erhalten, werden im Erweiterten Angebot die Kriterien angelegt, die der Tübinger Gemeinderat für die Vergabe der Ganztagesplätze festgelegt hat (siehe unten). Bei den Plätzen im Grundangebot dienen diese Kriterien als Orientierungshilfe; hier können auch trägerspezifische Kriterien zum Tragen kommen.
- Wurden alle Familien mit Erstwunsch versorgt und eine Einrichtung hat noch Plätze frei, dann werden diese Plätze Familien angeboten, die diese Einrichtung mit Priorität 2 und anschließend Priorität 3 angefragt haben.
- Familien, die keinen Platz bekommen, erhalten vom Träger der angefragten Einrichtungen innerhalb der vereinbarten Frist ein Absageschreiben. Sie können sich an die ZAK wenden, wenn sie ein alternatives Platzangebot wünschen.
Aufnahmen zur Förderung des Kindeswohls nach Bestätigung durch die Abteilung Jugend des Landratsamtes finden außerhalb aller Fristen und Kategorien zum nächstmöglichen Zeitpunkt statt.