Kriterien des Tübinger Gemeinderats für die Vergabe der Ganztagsplätze
- Zuerst zum Zug kommen Kinder aus Ein-Eltern-Familien, wenn die Eltern einer Beschäftigung nachgehen bzw. dies anstreben
- Anschließend kommen Familien zum Zug, bei denen beide Eltern einer Beschäftigung nachgehen bzw. dies anstreben. (Pflege von Angehörigen wird dabei ausdrücklich als Beschäftigung aufgeführt.)
- Geschwisterkinder werden vorrangig berücksichtigt. (Allerdings nur innerhalb der jeweiligen Kategorie! Es werden keine Plätze freigehalten, damit Geschwister bei einem späteren Eintritt des RA aufgenommen werden können.)