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Regeln in Tübingen

In Baden-Württemberg sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben. Es gilt lediglich die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie für Personal in bestimmten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäusern. (Stand 20. Oktober 2022)

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Kontakt bei der Stadtverwaltung

Fachabteilung Ordnung und Gewerbe
E-Mail corona.ordnung@tuebingen.de