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Grüner Pfeil für Radfahrende aus der Wilhelmstraße in die Alberstraße

Meldung vom 23.02.2024

Grüner Pfeil für den Radverkehr
Bild: Universitätsstadt Tübingen

Das Verkehrszeichen 721 „Grüner Pfeil mit Beschränkung für den Radverkehr" erlaubt den Radfahrenden an einer roten Ampel nach rechts abzubiegen, sofern sie dadurch keine Fußgänger oder anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Der Grünpfeil verkürzt die Wartezeiten an Ampeln und verbessert den Radverkehrsfluss.

Ab sofort profitieren Radfahrende beim Abbiegen aus der Wilhelmstraße in die Alberstraße von der Grünpfeil-Regelung. In Kürze wird diese Regelung auch für das Rechtsabbiegen aus der Jürgensenstraße in die Pfrondorfer Straße sowie vom Lustnauer Tor in die Neue Straße eingeführt. Beim Gebrauch des Grünpfeils müssen Radfahrende darauf achten, den fließenden Verkehr nicht zu behindern und Fußgänger nicht zu gefährden.

Weitere Grünpfeile für den Radverkehr sind bereits an folgenden Standorten vorhanden:

  • Aus der Alberstraße rechts in die Wilhelmstraße
  • Aus der Gmelinstraße in die Wilhelmstraße

 

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