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Regeln in Tübingen

In Baden-Württemberg sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben. Es gilt lediglich die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in bestimmten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. (Stand 4. April)

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Kontakt bei der Stadtverwaltung

Fachabteilung Ordnung und Gewerbe
E-Mail corona.ordnung@tuebingen.de