Hinweis: Dies ist eine archivierte Kopie der Seite www.tuebingen.de/tuebingen-macht-blau/33179/42332.html mit Stand vom 12.06.2024. Der Inhalt ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Zur Startseite des Webarchivs

Tübingen Universitätsstadt

Tübingen macht blau

  • Aktuelle Termine
  • Tübingen klimaneutral 2030
  • Strom
  • Gebäude
  • Mobilität
  • Abfall und Ressourcen
  • Förderung und Beratung
    • Beratungsangebote
    • Förderprogramme
      • baby on board
      • E-Bike und Pedelec
      • Elektromobilität
      • Erneuerbare Energien
      • Fortbildungsprämie Wärmepumpe
      • Gebäudesanierung
      • Heizkesseltausch
      • Heizungspumpe
      • Lastenräder
      • Lüftungsanlagen
      • Photovoltaik und Batteriespeicher
      • Sanierungsprämie
      • Strom sparende Haushaltsgeräte
      • Wärmepumpe
      • Weitere Programme der swt
  • Betrieblicher Klimaschutz
  • Klimatipps und Aktionen
  • Preise und Auszeichnungen
  • Kontakt
Photovoltaikanlage auf einem Dach Bild: U.J.Alexander/shutterstock.com

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Wer kann einen Förderantrag stellen?
Wo darf die PV-Anlage stehen?
Warum gibt es 1-stufige und 2-stufige Verfahren?
Wann muss die Anlage installiert oder in Betrieb genommen worden sein?
Wann soll ich den Förderantrag stellen?
Welche Nachweise muss ich einreichen?
Kann ich einen Antrag stellen, wenn noch Nachweise fehlen? Oder kann ich Nachweise nachreichen?
Bis wann kann ich den Förderantrag einreichen?
Was bedeutet „Vollbelegung“?
Wann besteht eine PV-Pflicht und was muss ich in diesem Fall nachweisen?
Werden PV-Anlage auf Garagen oder Carports gefördert?
Wie hoch sind die Fördersätze?
Ist noch Geld im Fördertopf?
Tübingen macht blau
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
Seitenanfang