Solar-Park-Au
Mit dem Bebauungsplan „Solar-Park-Au“ soll insbesondere eine Freifläche für eine Solarthermie-Anlage, aber auch öffentliche Grünflächen und Flächen für die Freizeitnutzungen entstehen.
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 17. März 2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solar-Park-Au“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 8. Februar 2022 gebilligt und beschlossen diesen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist seit dem 14. Mai 2022 abgeschlossen.
1. Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligigungsverfahren
Der Gemeinderat der Universtitätsstadt Tübingen hat am 17. Dezember 2020 hierzu einen Grundsatzbeschluss gefasst und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solar-Park-Au“ beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit Montag, 5. Juli 2021 abgeschlossen.
2. Auslegung
Beteiligungsunterlagen öffentliche Auslegung
- Öffentliche Bekanntmachung vom 24. März 2022
- Gemeinderatsvorlage 241/2020 – Grundsatzbeschluss, Aufstellungsbeschluss, Beschluss frühzeitige Beteiligung
- Gemeinderatsvorlage 71/2022 – Billigung Bebauungsplanentwurf, Auslegungsbeschluss
- Bebauungsplanentwurf vom 8. Februar 2022 gesamt
- Bebauungsplanentwurf vom 8. Februar 2022 zeichnerischer Teil
- Bebauungsplanentwurf vom 8. Februar 2022 Textteil
- Entwurf Begründung vom 8. Februar 2022
- Entwurf Umweltbericht vom 8. Februar 2022
- Artenschutzfachbeitrag
- Wasserschutzgebietszonen
- Untersuchungsbericht - Erkundung der Untergrundverhältnisse
- Baugrund- und Gründungsgutachten
- Kampfmitteluntersuchung
- Kostenschätzung
- Gemeinderatsvorlage 71/2022 – Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung
- Entwurf Solarthermieanlage vom 9.11.2021
- Hinweise zum Datenschutz und DIN-Vorschriften
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.